Pflegegrade beantragen* Widerspruch gegen Ablehnung des Pflegegrades* Pflegemanagement* Pflegeberatung § 7a SGB XI*Case Management*Lösungsorientierte Fallbesprechung*Was steht mir zu?*Was wird berücksichtigt?*Welche Fragen werden gestellt?*
Mit Herz und Kompetenz zum Pflegegrad – Wir sind an Ihrer Seite
Plötzlich funktioniert der Alltag nicht mehr wie gewohnt. Handgriffe gelingen nicht, Gehen, Stehen, Sitzen fallen schwer oder das Badezimmer wird nicht mehr gleich gefunden. Menschen brauchen plötzlich Hilfe, um durch den Tag zu kommen. Die neue Situation fordert Betroffene und ihre Familien oft gleichermaßen heraus. Sie wissen vom Hörensagen, dass pflegebedürftige Personen ein Recht auf Unterstützung haben, aber sie kennen den Zugang zu den Hilfesystemen nicht. Das Tor zur materiellen und pflegerischen Unterstützung ist der Pflegegrad, manchmal kombiniert mit einem Grad der Behinderung. Mit einem Telefonat bei der Krankenasse setzen Sie den Prozess der Beantragung eines Pflegegrades in Gang.
Aber über ein Drittel der Anträge auf einen Pflegegrad werden nach der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Kassen abgelehnt (MdK). Oft sind Missverständnisse oder unklare Selbstaussagen die Ursache. Nicht immer können Betroffene den eigenen Zustand klar einschätzen. Oder sie berichten aus ihrer Erinnerung, was sie vor kurzem, bevor sie beispielsweise gestürzt sind, noch mühelos konnten. Seit Corona gründen die Einschätzungen des MdK oft nur auf Telefongesprächen. Persönliche Besuche bei den Antragstellenden zuhause müssen entfallen. Dadurch häufen sich die Missverständnisse. Eine nicht zufriedenstellende Einstufung oder gar die Ablehnung der Zuerkennung eines Pflegegrades sind die Folge.
Was nicht alle Pflegebedürftige wissen. Die Fragen, die der MdK stellt, sind immer diesselben und sie sind verbindlich formuliert. Sie sind im Internet zu finden. Das bedeutet, dass Sie oder der/die Senior*in sich gut auf jede einzelne Frage vorbereiten können. Die innere Einstellung zum Gespräch mit dem MdK wird durch die gründliche Vorbereitung gelassener und authentischer. Auch die Auswertungsschlüssel der Fragen und die Gewichtung der Bereiche, denen sie zugeordnet sind, sind festegelegt. Die Summe der Ergebnisse aus Ihren Antworten ergibt die Empfehlung des Ihnen zuzuteilenden Pflegegrades. Die Bereiche, in denen die Einschränkungen Ihrer Alltagstauglichkeit begutachtet werden, umfassen die Bereiche Mobilität (Beweglichkeit -10%), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden) oder je nach Gewichtung Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%), Selbstversorgung (40%), Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen (20%) sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%).
Eine sehr gute Grundlage für die Einübung der Selbsteinschätzung und/oder Abklärung der Situation ist ein Alltagstagebuch. Schreiben Sie bis zum Termin mit dem MdK möglichst genau auf, wie Sie oder der Senior/ die Seniorin den Tag meistern und wobei genau Sie oder er /sie welche Art der Unterstützung erhält. Beschreiben Sie die Folgen, wenn die Unterstützung ausfällt. Jedes Detail ist wichtig. Dieses Alltagstagebuch ist auch für den MdK eine wertvolle Arbeitsgrundlage.
Sollte das Ergebnis der Begutachtung die Situation Ihrer Meinung nach nicht adäquat erfasst haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Auch beim Widerspruch gibt es Regeln und richtige Formulierungen, die zu verwenden Ihre Chancen auf Erfolg wesentlich steigern.
Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches erstes Beratungsgespräch mit uns. Für die Beantragung des Pflegegrades bei den Kassen, für die Vorbereitung des Gesprächs mit dem MdK nehmen wir uns die Zeit. Wir sprechen die Formulare und jede Frage detailliert mit Ihnen durch. Wenn Sie mögen, sind wir beim Begutachtungsgespräch an Ihrer Seite.
Oder wir formulieren Ihren Widerspruch kompetent und erfolgversprechend.
Ein transparentes Angebot erstellen wir Ihnen gerne nach dem Erstgespräch. Unser Stundenlohn beträgt 45.-€. Wir rechnen im Viertelstundentakt ab. Im Umkreis von 15 km hinter der Stadtgrenze Berlins fallen keine Fahrtkosten an.
Vgl. weiterführend: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-13318